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Vorsorgevollmacht

Sollten Sie etwa durch Krankheit oder Unfall in eine Situation gelangen, in der Sie Ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen und formulieren können, ist es wichtig, eine vertraute Person mit der Wahrung Ihrer Vorsorge zu beauftragen.

Sollten Sie etwa durch Krankheit oder Unfall in eine Situation gelangen, in der Sie Ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen und formulieren können, ist es wichtig, eine vertraute Person mit der Wahrung Ihrer Vorsorge zu beauftragen. Vorsorge bezieht sich dabei entweder auf alle Lebensaspekte oder auch nur auf Teilbereiche wie Bankangelegenheiten*, die Bestimmung Ihres Wohnorts (Pflege im Heim oder zuhause) etc.

Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, benötigen Sie eine sog. Vorsorgevollmacht. Mit dieser beauftragen Sie eine Vertrauensperson damit, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen.

Befassen Sie sich im Sinne der umfassenden Altersvorsorge auch mit diesem Thema. Wir beraten Sie gerne zu allen Details und unterstützen Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht in Ihrem Sinne und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu formulieren. 

*Banken haben hierzu oft eigene Formulare zur Erteilung z.B. einer Kontovollmacht

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